§ 1 Allgemeines
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von
diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme eines Angebotes bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Unsere Tätigkeit als gewerblicher Immobilienmakler ist provisionspflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
§ 2 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von uns angebotene Objekt bereits bekannt, so ist dies uns spätestens innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen.
Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
§ 3
Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen
einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche
Zustimmung des
Maklers, die zuvor schriftlich erteilt
werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat,
den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 4
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den
Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 5
Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass
die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es
ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese
Informationen nur weitergibt,
übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 6
Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird
verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des
vorgesehenen
Vertragspartners durch dessen
Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und
Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 7 Ersatz- und
Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers
gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von
seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere
Gelegenheit zum
Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt
käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften
auszulösen, ist es nicht
erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität
entwickelten
Voraussetzungen sein
muss.
§ 8 Provisionsanspruch, Aufwendungsersatz, Provisionshöhe
Unser Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und verdient, soweit die von uns erbrachte Tätigkeit ( Nachweis oder Vermittlung ) für dessen
Zustandekommen mitursächlich geworden ist. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Eintritt von auflösenden Bedingungen wegfällt oder
einvernehmlich aufgehoben wird und dies von unserem Vertragspartner zu vertreten ist. Entsteht bei einem uns erteilten Alleinauftrag aus Gründen, die unser Auftraggeber zu vertreten hat, kein
Provisionsanspruch, können wir Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen,
Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Die Ersatzpflicht besteht auch im Falle falscher
Angaben bei einer Mieter-Selbstauskunft bzw. Wohnungsbewerbung. Ebenso gelten die angegebenen Provisionssätze auch bei der Vermittlung von Stellplätzen.
Soweit nicht anders vereinbart, haben wir abhängig vom Gegenstand des Hauptvertrages
folgende Provisionsansprüche: Die angegebenen Provisionen verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Vermietung Gewerbe unter 10 Jahre Laufzeit: 3,00 Nettomonatsmieten (auch mit
Verlängerungsoption z.B. 5+4)
- Vermietung Gewerbe ab 10 Jahre Laufzeit: 3,80 Nettomonatsmieten (auch mit
Verlängerungsoption z.B. 8 + 8)
- Kaufvertrag: nach Angabe im jeweiligen Angebot (zwischen 3,57% - 7,14% inkl. MwSt aus dem
notariellen Kaufpreis)
Die Vermietung einer Wohnung erfolgt für den Mieter provisionsfrei. Erteilt der
Mietinteressent (Auftraggeber) dem Makler (Auftragnehmer) einen Suchauftrag, erfolgt die Vermittlung einer Wohnung provisionspflichtig. Stichwort Bestellerprinzip. Die Höhe der Provision beträgt 2,38
Kaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Unterzeichnung des Mietvertrages.
Stehen unserem Vertragspartner aufgrund des vermittelten Hauptvertrages einseitig
auszuübende Optionen auf Vertragsverlängerung zu, werden diese für die Höhe der Provision als Laufzeit bewertet. Bei einer Staffelmiete wird der Provisionshöhe die sich während der Vertragslaufzeit
ergebende durchschnittliche Nettomonatsmiete zugrunde gelegt.
§ 9
Haftungsbegrenzung
Die Haftung der HAAS LIVING Real
Estate Inhaber Christian Haas bzw. die Haftung für unserer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das
Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc., da sie ausschließlich vom
Auftraggeber erteilt wurden.
§ 10
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten
die
gesetzlichen
Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 11
Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute
im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers in Buchloe
vereinbart.
§ 12
Verbraucherschutz
Mit Kontaktaufnahme und/oder
Übermittlung ihrer Kontaktdaten erklären Verbraucher gem. § 13 BGB HAAS LIVING Real Estate Inhaber Christian Haas gegenüber das ausdrückliche Einverständnis zur telefonischen und schriftlichen
Kontaktaufnahme. Siehe auch die Rubrik Datenschutz.
§ 13 Salvatorische
Klausel
Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein
anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
ALLGEMEINER HINWEIS ZUM
ONLINE STREITBEILEGUNGSVERFAHREN:
Wir sind weder verpflichtet, noch
bereit an einem solchen Verfahren teilzunehmen.